Aktuelles

    Hofübergabevertrag auch formlos möglich
    Am 23.10.2014 hat das OLG Karlsruhe (AZ: 9 U 9/11) entschieden, dass bei einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb nach Treu und Glauben auch formlos ein wirksamer Hofübergabevertrag zu Stande kommen kann, wenn der Vater dem Sohn eine spätere Hofübergabe verspricht, und dieser im Vertrauen auf das Versprechen des Vaters viele Jahre ohne Entgelt auf dem Hof mitarbeitet.

    Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, „spielt es rechtlich keine Rolle, ob der Vater den Willen zur Hofübergabe an seinen Sohn später aufgibt. Ein späterer Erbvertrag mit einem anderen Sohn, durch den der Hof beim Tod des Vaters auf den Bruder des Hofnachfolgers übergehen soll, ist unwirksam.“ Der ursprünglich vorgesehene Hofnachfolger hat einen Anspruch auf Abschluss eines Hofübertragungsvertrages.


    Auswirkung von Schulden auf landwirtschaftlichen Betrieb bei Scheidung
    Wird bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs der Ertragswert des landwirtschaftlichen Betriebes zugrunde gelegt können nunmehr - Bundesgerichtshof 13.4.2016 - nur die Zinsbelastungen auf Darlehen in Abzug gebracht werden nicht aber die noch offene Darlehenssumme.

    Der Ertragswert richtet sich nach dem Durchschnittsertrag der letzten drei bis fünf Jahre. Der ermittelte Reinertrag vor Steuern kann nunmehr nur durch Abzug der Darlehenszinsen gemindert werden.

    Nur bei einer Bewertung nach Verkehrswert kann die noch offene Darlehenssumme in Abzug gebracht werden.

    Da aber bei den derzeitigen niedrigen Fremdkapitalzinsen der Ertragswert höher sein kann als der Verkehrswert - nach Abzug hoher Fremdkapitalbeträge, Steuern und ggf. auch Vorfälligkeitsentschädigungen - kann auch der niedrigere Verkaufswert (Marktwert) bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs angesetzt werden.

    Tipp: Es bietet sich an bei niedrigen Fremdkapitalzinsen aber noch hohen Darlehensstand einen Vergleich des Ertragswertes mit dem Verkehrswert durchzuführen um dann letztendlich den niedrigere Wert in der Zugewinnausgleichsbilanz anzusetzen.